Drucken

Batterierücknahme

 

Gemäß § 7 Batterieverordnung (BattV) ist der Endverbraucher verpflichtet, verbrauchte Batterien an einen Vertreiber oder an hierfür eingerichtete öffentliche Rücknahmestellen zurückzugeben. Eine Entsorgung über den Hausmüll ist unzulässig!

Für den Verkauf von Batterien und batteriebetriebenen Geräten durch Powertec Energy gilt deshalb folgendes:

Soweit der Kunde (Endverbraucher) verbrauchte Batterien nicht an hierfür eingerichtete Rücknahmestellen in seiner Umgebung abgibt oder in seiner Umgebung solche Rücknahmestellen nicht vorhanden sind, so hat er die Möglichkeit, die verbrauchten Batterien an Powertec Energy zurückzuschicken. Eine Rücknahmepflicht von Powertec Energy entfällt jedoch für solche Batterien, die Powertec Energy nicht in seinem Sortiment führt oder geführt hat sowie für Mengen an Batterien, die die Menge übersteigt, derer sich der Kunde üblicherweise entledigt. Rücksendungen an Powertec Energy werden nur angenommen, wenn sie ausreichend frankiert sind.

Werden Starterbatterien an den Kunden geliefert, die nicht in Fahrzeugen eingebaut sind, so ist Powertec Energy nach § 6 BattV verpflichtet, vom Kunden ein Pfand in Höhe von EUR 7,50 zu erheben. Dieses Pfand wird mit der Rechnung für die gelieferte Batterie erhoben und dem Kunden erstattet, sobald dieser die Altbatterie an Powertec Energy zurückgibt.

Kennzeichnungspflichtige Batterien sind mit einer durchgestrichenen Mülltonne symbolisiert und erhalten ein chemisches Symbol des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls, wobei jeweils die Kürzel Pb auf Blei, Cd auf Cadmium und Hg auf Quecksilber hinweisen.